Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und kann über folgendes PDF-Dokument eingesehen werden:
Honorartabelle Diana Rottluff
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.
Allgemeine Bedingungen: Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht abrechnen, da mit einer Privatpraxis kein Abrechnungsvertrag besteht. Allerdings reicht die Zahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken.
Erstattungsverfahren: Sollten Sie als gesetzlich Versicherter keinen freien Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, besteht eventuell die Möglichkeit einer Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Vor Beginn der Behandlung müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet häufig einen Nachweis, dass Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. Weitere Fragen, und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem Erstgespräch klären. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.
Paartherapie ist keine Kassenleistung und deshalb nicht erstattungsfähig. Die Kosten müssen privat getragen werden.
Diana Rottluff
Privatpraxis für Psychotherapie
Haydstraße 2
85354 Freising
Telefon | (0 81 61) 2 47 90 15 |
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